Ihr Service, unser Versprechen

Service für Mieter und Mietinteressenten

Für Ihre Anliegen – zuverlässig und schnell

Bei Ernst Simmon & Co. stehen Ihre Anliegen im Mittelpunkt. Wir bieten Ihnen als Mieter umfangreiche Informationen und praktische Hilfestellungen – von Formularen zur Änderung Ihrer Kontaktdaten bis hin zu Leitfäden für Untervermietungen oder Kündigungen. Unser Ziel ist es, die Kommunikation mit uns so einfach wie möglich zu gestalten, damit Sie jederzeit bestens betreut sind.

Zahlungsverkehr

  • Lastschrift

    Wir freuen uns, wenn Sie am Lastschrifteinzugsverfahren (LEV) teilnehmen möchten. Dies erleichtert Ihnen und uns die Zahlung Ihrer Miete. Sie finden das passende Formular in unserem Downloadbereich. Sie können dieses Formular auch zur Aufgabe bei Änderungen Ihrer Bankdaten nutzen. Bitte beachten Sie, dass wir und die ausführende Bank ca. fünf Werktage benötigen, bis der LEV wirksam wird. Deshalb werden wir den LEV nur für den Einzug Ihrer nächsten Miete nutzen, wenn das Formular fünf Werktage vor Monatsende bei uns eingegangen ist. Der Einzug Ihrer Miete mittels Lastschriftverfahren ist lediglich zum Monatsanfang möglich.


    Formular Lastschrifteinzug erteilen herunterladen

  • Auszahlung

    In der Regel werden die Kautionen innerhalb von sechs Wochen nach Vertragsende abgerechnet. In Einzelfällen kann es jedoch sein, dass die Kaution erst innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Monaten abgerechnet wird. Neben der Auszahlung des Guthabens erhalten Sie von uns ein separates Schreiben, in dem Sie die Kautionsabrechnung nachvollziehen können. Für eine reibungslose Kautionsauszahlung benötigen wir Ihre aktuelle Bankverbindung. Es ist daher sinnvoll uns diese bereits mit der Kündigung aufzugeben.

  • Einzahlung

    Mit den Mietvertragsunterlagen haben Sie ein Schreiben für die Kautionseinzahlung erhalten. Diesem Schreiben können Sie alle wichtigen Punkte für die Einzahlung Ihrer Kaution (u.a. Kontoverbindung, Kautionsbetrag) entnehmen. Sollte Ihnen dieses Schreiben nicht mehr vorliegen, kontaktieren Sie uns gern. Bitte überweisen Sie rechtzeitig vor dem Übergabetermin die Mietersicherheit auf das für Sie eingerichtete Konto. Wichtig! Bitte haben Sie Verständnis, dass zum Zeitpunkt der Wohnungsübergabe der Kautionsbetrag auf dem Kautionskonto eingegangen sein muss. Ein Einzahlungsbeleg von Ihnen ist leider nicht ausreichend. Nutzen Sie das Kautionskonto nur für die Zahlung Ihrer Mietsicherheit. Die monatlichen Mietzahlungen überweisen Sie bitte, falls Sie nicht am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, auf das Konto, welches Ihnen in Ihrem Mietvertrag genannt wird.

  • Kautionseinbehalt

    Kautionseinbehalte werden von uns in zwei Fällen vorgenommen. Zum Einen prüfen wir, ob in den noch ausstehenden Nebenkostenabrechnungen mit einer Nachzahlung zurechnen ist und kalkulieren einen Einbehalt für diese Nebenkostenabrechnungen. Nach Erstellung der für Sie letzten Abrechnung wird dieser Kautionseinbehalt mit dem Abrechnungsergebnis verrechnet und ein mögliches Guthaben wird Ihnen ausgezahlt. Zum Anderen gibt es noch den Kautionseinbehalt für noch offene Mietforderungen und Verpflichtungen, die aus dem Wohnungsabnahmetermin bzw. der Mietzeit hervorgehen und trotz Nachfrist zur Mängelbeseitigung nicht beseitigt wurden.

  • Nebenkostenabrechnung

    Nebenkostenabrechnungen gehen Ihnen als Mieter innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes zu. Nach dieser Frist kann der Vermieter nur unter bestimmten Voraussetzungen die Nebenkostenabrechnungen noch zustellen.


    Unser Ziel ist es selbstverständlich nicht, die Abrechnungen nur innerhalb der gesetzlichen Frist zu verschicken, vielmehr ist es unser Ziel die Abrechnungen innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Abrechnungszeitraum für einen Großteil der von uns betreuten Liegenschaften zu versenden. In Einzelfällen ist dies aus verschiedenen Gründen jedoch nicht immer möglich.

Mietinteressent

  • Selbstauskunft

    Bitte nutzen Sie für Ihre Bewerbung unsere Selbstauskunft für Mietinteressenten, welche Sie unter untenstehenden Link als PDF-Formular downloaden können.


    – Ihre Selbstauskunft benötigen wir erst, wenn Sie sich für eine konkrete Wohnung entschieden und diese auch bereits persönlich besichtigt haben.


    – In der Selbstauskunft sind alle Mietvertragspartner (Punkt 1 und 2) sowie alle weiteren Personen, die die Wohnung beziehen werden (Punkt 3), aufzunehmen.


    – Bei Mietinteressenten mit zu geringem eigenen Einkommen nehmen wir i. d. R. die Eltern mit als Mietvertragspartner auf, auch wenn diese die Wohnung nicht selbst beziehen werden.


    – Mit der Selbstauskunft benötigen wir auch eine SCHUFA-Auskunft von Ihnen. Diese können Sie direkt online über http://is24.de/bonitaetscheck abrufen.


    – Zusätzlich zur Selbstauskunft benötigen wir von allen Vertragspartnern aktuelle Kopien des Personalausweises und der letzten drei Gehaltsabrechnungen.


    – Bitte schicken Sie die ausgefüllte und unterschriebene Selbstauskunft mit den Kopien per Post, Fax oder E-Mail an unser jeweiliges Büro (Kontaktdaten auf Seite 2 der Selbstauskunft).


     Selbstauskunftsbogen herunterladen